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Kassenärztliche Leistungen |
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Wie der Name schon sagt, ist die Krankenkasse von alters her eine Einrichtung des gesetzlichen Sozialwesens, in die man als Versicherter einzahlt, um im Erkrankungsfall abgesichert zu sein. Dieses bedeutet auch, dass der Großteil der Leistungen der gesetzlichen Kassen darauf abgestimmt ist, nur die Notwendigkeiten der Krankheitserkennung und Behandlung abzudecken.
Die Ärzte müssen sich dabei laut Bestimmungen der Kassen auf eine ausreichende, kostengünstige und das notwendige Maß nicht übersteigende Vorgehensweise in der Erkennung und der Behandlung von Krankheiten beschränken. Die Einhaltung der Bestimmungen werden von den kassenärztlichen Vereinigungen überwacht. Die Möglichkeiten ärztlichen Handelns dadurch knapp bemessen. Der Leistungskatalog der modernen diagnostischen Möglichkeiten wird nahezu vollständig für die Erkennung und die Behandlung im Krankheitsfall ausgeschöpft. Für sinnvolle Zusatzuntersuchungen, welche die Früherkennung außerhalb des Krankheitsfalles wesentlich verbessern können, bleibt somit kein Geld übrig.
Genauere Informationen über Leistungen die von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden finden Sie hier:
Wir empfehlen Ihnen, sich auch über unsere individuellen Leistungen für Ihre Gesundheit zu informieren.
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